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 WERDEN SIE MITGLIED !
Der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e. V. (WJFH) fördert die wirschaftsjuristische Ausbildung für Studierende und Absolventen der Studiengänge Wirtschaftsrecht in Deutschland.
Wir bieten wichtige Kontakte, umfangreiche Weiterbildungs- und Berufsinformationen und das umfangreichste Angebot für Wirtschaftsjuristen im Internet.
Studierende und Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten (Bachelor, Master, Diplom) werden als ordentliche Mitglieder aufgenommen. Im Hinblick darauf, dass Wirtschaftsrecht (Bachelor/Master) vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses seit ein paar Jahren auch an Universitäten neben dem klassischen Jurastudium studiert werden kann, ist eine Änderung des Verbandsnamens, -sitz und Verbandszweck angedacht (Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2010, evtl. Erweiterung auf den gesamten deutschsprachigen Raum).
Nach und nach ergänzen wir die Standort-Liste um Universitäten, die den LL.B./LL.M. (konsekutiv) anbieten. Sie können uns auch gerne dabei helfen und anschreiben unter info@wjfh.de.
=> vgl. aktuelle Satzung
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Jobs und Praktika |
PRAKTIKUMTchibo ist mit rund 12.000 Tchibo Mitarbeiter/-innen im In- und Ausland eines der erfolgreichsten international tätigen Konsumgüter- und Einzelhandelsunternehmen in Deutschland mit 3,2 Mrd. Euro Umsatz.
Tchibo möchte diesen Erfolg noch weiter ausbauen und sucht deshalb fortlaufend eine/n Referendar/in bzw. Praktikanten/in für die Zentrale Rechtsabteilung in Hamburg zur Unterstützung der Inhouse Legal Counsels bei:
• juristischer Beratung aller Fachbereiche des Unternehmens
• Vertragsgestaltung
• Prozessbegleitung
• im Tagesgeschäft
Das WJFH-Team weist gerne daraufhin, dass sich das Stellenangebot auch und im Besonderen an angehende Wirtschaftsjuristen (LL.B.) richtet, auch wenn dies in dem Stellenangebot nicht entsprechend formuliert ist.
Näheres erfahren Sie in der Stellenanzeige. » Mehr ...
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Das Studium |
WIRTSCHAFTSRECHTDas am 18.10.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmepakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – GMStG/ BGBl. I 2008, 1982) mit dem Ziel der Stabilisierung der Finanzmärkte als Reaktion auf die Finanzkrise 2007/2008 brachte unter anderem eine einschneidende Veränderung der Insolvenzordnung mit sich. Art. 5 GMStG schreibt die Änderung des Überschuldungsbegriffs vor. Demnach führt eine bilanzielle Überschuldung bei einer positiven Fortführungsprognose nicht zur Insolvenz, wenn „die Fortführung des Unternehmens [...] nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“ ist.
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MITGLIEDER: BRUSH UP YOUR ENGLISH ...
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